Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen OneVision Media | Jakub Orzel, Von-Gagern-Str. 2, 64646 Heppenheim (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen gewerblichen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Der Auftragnehmer bietet insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Social Media Marketing, Content-Produktion, Online-Werbung und Meta Ads sowie Webdesign und Webentwicklung an.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer bestimmten Annahmefrist versehen wurden. Ein Vertrag kommt insbesondere zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot in Textform annimmt, es unterzeichnet oder eine im Angebot verlangte Anzahlung leistet. Nachträgliche Erweiterungen oder Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer zusätzlichen Vereinbarung.

3. Leistungen und Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen aus den Bereichen Social-Media-Marketing und -Betreuung, Strategie und Contentplanung, Foto- und Videoproduktion, Reels und Kurzvideos, Grafiken und sonstige Social-Media-Inhalte, Werbekampagnen – insbesondere Meta Ads – sowie Webdesign, Webentwicklung und sonstige individuell vereinbarte Online-Marketing-Leistungen.

Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags. Zusätzliche Videos, Beiträge, Drehtage, Anzeigen, Landingpages, Website-Unterseiten, Funktionen oder wesentliche nachträgliche Änderungen sind Zusatzleistungen und können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind 50 % der vereinbarten Vergütung als Anzahlung vor Beginn der Arbeiten fällig. Der Auftragnehmer beginnt mit der Leistungserbringung erst nach Eingang der Anzahlung. Die verbleibenden 50 % werden nach Fertigstellung der vereinbarten Leistung bzw. entsprechend der im Angebot vereinbarten Fälligkeit in Rechnung gestellt.

Bei laufenden monatlichen Leistungen, insbesondere Social-Media-Betreuung oder Werbekampagnen, gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Zahlungsintervalle. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, noch nicht erbrachte Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Forderungen zurückzuhalten, soweit dies gesetzlich zulässig und angemessen ist.

Eine Leistung gilt als fertiggestellt, sobald der im Angebot vereinbarte Leistungsumfang im Wesentlichen erbracht und dem Auftraggeber zur Prüfung, Freigabe oder – soweit erforderlich – Abnahme bereitgestellt wurde. Zusätzliche oder nachträglich gewünschte Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, hindern die Fälligkeit der vereinbarten Vergütung nicht. Bei abnahmepflichtigen Werkleistungen gelten ergänzend die Regelungen zur Abnahme gemäß Ziffer 14.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Verzugszinsen und sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

5. Fremdkosten und Werbebudgets

Werbebudgets für Meta, Google, TikTok oder andere Plattformen sind nicht Bestandteil der Vergütung des Auftragnehmers, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde. Entsprechendes gilt für Fremdkosten wie Hosting, Domains, Premium-Plugins, Softwarelizenzen, Stockmaterial, Schriftlizenzen oder sonstige Drittanbieterleistungen. Soweit möglich, werden laufende Drittanbieter- und Werbekosten unmittelbar vom Auftraggeber getragen bzw. über dessen eigene Konten abgerechnet.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung. Hierzu können insbesondere Logos, Corporate-Design-Vorgaben, Bilder, Videos, Texte, Produktinformationen sowie Zugangsdaten zu Social-Media-Konten, Werbekonten, Domains, Hosting, Websites oder sonstigen Systemen gehören.

Der Auftraggeber benennt auf Wunsch einen Ansprechpartner, der notwendige Entscheidungen und Freigaben treffen kann. Verzögerungen aufgrund verspäteter, fehlender, fehlerhafter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Ausführungsfristen verlängern sich angemessen.

Kommt der Auftraggeber erforderlichen Mitwirkungs-, Zuarbeits- oder Freigabepflichten trotz Aufforderung nicht rechtzeitig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die hiervon betroffene Leistungserbringung bis zur erforderlichen Mitwirkung auszusetzen.

Hierdurch entstehende Verzögerungen gehen nicht zulasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Leistungs- und Fertigstellungsfristen verlängern sich angemessen.

Ein aufgrund der Verzögerung entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Abstimmung gesondert vergütet werden.

7. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen. Dies betrifft insbesondere Fotos, Videos, Musik, Texte, Logos, Marken, Designs und sonstige geschützte Inhalte. Der Auftraggeber sichert zu, über die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Rechte und gegebenenfalls Einwilligungen zu verfügen.

Werden aufgrund vom Auftraggeber bereitgestellter Materialien berechtigte Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer geltend gemacht, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon im gesetzlich zulässigen Umfang frei, sofern der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

8. Content-Produktion und Drehtage

Bei vereinbarten Foto- oder Videoproduktionen stellt der Auftraggeber sicher, dass vereinbarte Räumlichkeiten, Produkte, Mitarbeiter oder sonstige benötigte Personen und Gegenstände zum vereinbarten Termin zur Verfügung stehen. Erforderliche Einwilligungen der vom Auftraggeber organisierten und im Rahmen der Produktion auftretenden Personen sind grundsätzlich vom Auftraggeber einzuholen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Zusätzliche Drehtage oder Wiederholungen, die aufgrund nachträglicher Änderungswünsche oder vom Auftraggeber zu vertretender Umstände erforderlich werden, können gesondert berechnet werden. Fahrt-, Reise- oder sonstige Aufwendungen können anfallen, sofern dies im Angebot vereinbart wurde.

Kann ein vereinbarter Produktions- oder Drehtag aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstands nicht oder nicht vollständig wie geplant durchgeführt werden, trägt der Auftraggeber die bis dahin tatsächlich entstandenen und nicht mehr vermeidbaren Aufwendungen.

Für die Vereinbarung und Durchführung eines Ersatztermins kann zusätzlich entstehender Aufwand nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.

9. Freigabe von Content

Der Auftraggeber prüft ihm zur Freigabe vorgelegte Inhalte innerhalb angemessener Zeit. Nach ausdrücklicher Freigabe eines Beitrags, Videos, einer Grafik, Anzeige oder sonstigen Inhalts ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen entsprechend der vereinbarten Verwendung zu veröffentlichen oder einzusetzen. Nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Inhalte können als zusätzliche Leistung berechnet werden, sofern sie nicht auf einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangel beruhen.

10. Social-Media-Betreuung

Der Umfang der Social-Media-Betreuung, insbesondere Anzahl der Beiträge, Videos, Plattformen und sonstigen Leistungen, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht in Anspruch genommene Leistungen eines Abrechnungszeitraums werden grundsätzlich nicht automatisch auf einen späteren Zeitraum übertragen, sofern die Leistung aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstands nicht erbracht werden konnte und nichts anderes vereinbart wurde. Veröffentlichungstermine können aus organisatorischen, technischen oder strategischen Gründen angepasst werden, soweit hierdurch der vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

Kann eine vereinbarte Leistung aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers innerhalb des vorgesehenen Leistungszeitraums nicht erbracht werden, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf unbegrenzte Übertragung oder Nachholung in späteren Abrechnungszeiträumen.

Dies gilt insbesondere bei nicht rechtzeitig bereitgestelltem Foto- oder Videomaterial, fehlenden Informationen oder ausstehenden Freigaben, sofern der Auftragnehmer die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

11. Meta Ads und Online-Werbung

Bei der Betreuung von Werbekampagnen schuldet der Auftragnehmer die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Umsätze, Verkäufe, Leads, Anfragen, Klickzahlen, Impressionen, Reichweiten, Conversion-Raten, ROAS-Werte oder sonstigen Kennzahlen garantiert, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurde.

Der Erfolg von Werbekampagnen hängt unter anderem vom Angebot des Auftraggebers, Markt, Wettbewerb, Zielgruppe, Werbebudget, Website, Preisen und den Algorithmen der jeweiligen Plattform ab. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kampagnen im Rahmen der vereinbarten Strategie anzupassen und zu optimieren.

Soweit möglich, werden Werbekonten und vergleichbare Kundenkonten im Namen bzw. unter der Kontrolle des Auftraggebers geführt. Der Auftragnehmer erhält die für die vereinbarte Leistungserbringung erforderlichen Zugriffs- und Verwaltungsrechte.

Nach Beendigung der Zusammenarbeit werden nicht mehr benötigte Zugriffsrechte des Auftragnehmers entsprechend der technischen Möglichkeiten entfernt.

12. Plattformen und Drittanbieter

Der Auftragnehmer hat keinen vollständigen Einfluss auf die technische Verfügbarkeit oder Entscheidungen externer Plattformen wie Meta, Instagram, Facebook, TikTok, Google, WordPress, Hostinganbieter oder sonstiger Drittanbieter. Der Auftragnehmer haftet daher nicht für Ausfälle, Sperrungen, Reichweitenveränderungen, Algorithmusänderungen, Änderungen von Plattformrichtlinien oder vergleichbare Vorgänge, soweit diese außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Eine Garantie dafür, dass ein Social-Media-, Werbe- oder sonstiges Drittanbieterkonto dauerhaft verfügbar bleibt, wird nicht übernommen.

13. Websites und Webdesign

Bei Website-Projekten ergibt sich der konkrete Leistungsumfang aus dem jeweiligen Angebot. Dazu gehören insbesondere die vereinbarte Anzahl von Seiten, Funktionen, Designleistungen und technischen Einrichtungen. Zusätzliche Seiten, Funktionen oder wesentliche Änderungen des ursprünglich vereinbarten Konzepts sind Zusatzleistungen und können gesondert berechnet werden.

Der Auftragnehmer kann für die Erstellung der Website Content-Management-Systeme und Drittsoftware wie WordPress, Plugins, Themes, Libraries oder sonstige Software einsetzen. Für Drittsoftware gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Anbieter.

14. Abnahme von Website- und Werkleistungen

Soweit eine vereinbarte Leistung rechtlich als Werkleistung einzuordnen ist, wird sie dem Auftraggeber nach Fertigstellung zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt.

Der Auftragnehmer kann den Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme auffordern. Der Auftraggeber hat die bereitgestellte Leistung innerhalb dieser Frist zu prüfen und etwaige Mängel konkret und nachvollziehbar mitzuteilen.

Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Erfolgt innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist keine Abnahme unter Angabe mindestens eines Mangels, gelten hinsichtlich einer etwaigen Abnahmefiktion die gesetzlichen Vorschriften.

Nachträgliche Änderungs-, Erweiterungs- oder Gestaltungswünsche, die keinen Mangel der vereinbarten Leistung darstellen, hindern die Abnahme nicht und können als Zusatzleistung gesondert vereinbart und vergütet werden.

15. Änderungs- und Korrekturwünsche

Bei Website-Projekten sind grundsätzlich bis zu zwei Korrekturrunden (Revisionen) im vereinbarten Preis enthalten, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Eine Korrekturrunde umfasst die gebündelte Mitteilung und Umsetzung angemessener Änderungswünsche innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs. Hierzu zählen insbesondere kleinere Anpassungen an Texten, Bildern, Farben, Abständen, Anordnungen und vergleichbaren Gestaltungselementen.

Der Auftraggeber soll die Änderungswünsche einer Korrekturrunde möglichst vollständig und gesammelt mitteilen.

Nicht als gewöhnliche Korrektur gelten Änderungen, die den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang wesentlich erweitern oder eine grundlegende Neukonzeption bereits erstellter Bereiche erfordern. Hierzu zählen insbesondere zusätzliche Seiten oder Funktionen, grundlegende Änderungen des zuvor abgestimmten Designs oder Seitenaufbaus sowie die erneute Änderung bereits auf Wunsch des Auftraggebers angepasster oder freigegebener Inhalte aufgrund eines späteren Meinungswechsels.

Nach Ausschöpfung der zwei enthaltenen Korrekturrunden können weitere Änderungswünsche nach vorheriger Abstimmung als Zusatzleistung gesondert berechnet werden.

Korrekturen, die aufgrund eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangels erforderlich sind, werden nicht auf die zwei vereinbarten Korrekturrunden angerechnet.

16. Hosting, Domains, Wartung und Updates

Hosting, Domains, Wartung, Backups, Sicherheitsupdates, Plugin-Updates und laufende technische Betreuung sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Nach Abschluss eines Website-Projekts besteht ohne separate Wartungs- oder Pflegevereinbarung grundsätzlich keine Verpflichtung zur laufenden Wartung oder Aktualisierung der Website. Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte nach Übergabe liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers.

17. Rechtliche Inhalte von Websites und Werbung

Der Auftragnehmer erbringt grundsätzlich keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner geschäftlichen Angaben, Angebote, Werbeaussagen, Produkte und bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber außerdem für die Bereitstellung und Prüfung rechtlich erforderlicher Texte und Angaben verantwortlich, insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie- bzw. Consent-Texte, Pflichtinformationen und branchenspezifische Angaben.

18. KI-gestützte Inhalte

Der Auftragnehmer kann, soweit dies für den jeweiligen Auftrag geeignet und rechtlich zulässig ist, bei der Erstellung oder Bearbeitung von Inhalten unterstützende Software, Automatisierung oder KI-basierte Werkzeuge einsetzen. Der Auftragnehmer bleibt für die vertragsgemäße Erbringung seiner eigenen Leistung verantwortlich. Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz oder Nicht-Einsatz bestimmter technischer Werkzeuge besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

19. Nutzungsrechte

Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung werden dem Auftraggeber lediglich die zur Prüfung und Freigabe erforderlichen Nutzungsmöglichkeiten eingeräumt. Die vertragsgemäßen Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnissen werden erst nach vollständiger Zahlung eingeräumt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

An individuell für den Auftraggeber erstellten, urheberrechtlich geschützten Arbeitsergebnissen werden dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt, soweit der Auftragnehmer zur Einräumung dieser Rechte berechtigt ist. Umfang, Exklusivität und weitere Nutzung richten sich vorrangig nach der individuellen Vereinbarung und dem Vertragszweck.

Rechte an Drittmaterialien, Stockmedien, Schriftarten, Plugins, Software, Templates, Musik und sonstigen Drittanbieterinhalten richten sich ausschließlich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Offene Projektdateien, Rohmaterial, unbearbeitete Aufnahmen, Quell- oder Arbeitsdateien oder interne Vorlagen sind nur geschuldet, wenn deren Übergabe ausdrücklich vereinbart wurde.

20. Nutzung als Referenz

Eine Nutzung von Namen, Logo oder Arbeitsergebnissen des Auftraggebers als Referenz für Portfolio- oder Eigenwerbezwecke erfolgt im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Auftraggeber. Umfang und Art der Referenznutzung können insbesondere im jeweiligen Angebot oder Vertrag geregelt werden.

21. Vertragslaufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigungsfrist von laufenden Betreuungsverträgen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von einer Beendigung des Vertrags unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

Die ordentliche Kündigung eines Vertrags mit vereinbarter Mindestlaufzeit ist erstmals zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit unter Einhaltung der im jeweiligen Angebot vereinbarten Kündigungsfrist möglich.

Soweit keine automatische Vertragsverlängerung ausdrücklich vereinbart wurde, endet ein befristeter Vertrag mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.

22. Termine und Leistungsfristen

Genannte Projekt- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn erforderliche Mitwirkungen oder Freigaben des Auftraggebers verspätet erfolgen oder wenn unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände die Leistungserbringung beeinträchtigen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über erhebliche Verzögerungen, sobald diese erkennbar werden.

23. Gewährleistung

Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in wirksamer Weise nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber hat festgestellte Mängel möglichst konkret zu beschreiben und dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Kein vom Auftragnehmer zu vertretender Mangel liegt insbesondere vor, wenn eine Beeinträchtigung ausschließlich durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, Änderungen externer Plattformen oder nicht vom Auftragnehmer verantwortete Drittsoftware verursacht wurde.

24. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

25. Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Dies betrifft insbesondere Zugangsdaten, interne Dokumente, Strategien, Kundendaten und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

26. Zugangsdaten und Accounts

Überlassene Zugangsdaten dürfen ausschließlich zur Durchführung des vereinbarten Auftrags verwendet werden. Nach Beendigung der Zusammenarbeit kann der Auftraggeber verlangen, dass nicht mehr benötigte Zugangsdaten gelöscht oder zurückgegeben werden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dem Auftragnehmer nur die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Berechtigungen einzuräumen.

Der Auftraggeber bleibt, soweit technisch und vertraglich möglich, Inhaber seiner eigenen Social-Media-, Werbe-, Website-, Domain- und sonstigen Kundenkonten.

Die Einräumung von Zugriffs- oder Verwaltungsrechten an den Auftragnehmer begründet grundsätzlich keinen Übergang der Inhaberschaft an diesen Konten.

27. Datenschutz

Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

28. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die durch außergewöhnliche, außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegende Ereignisse verursacht werden. Die betroffene Partei informiert die andere Partei möglichst zeitnah über das Leistungshindernis. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

29. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist. Vertragssprache ist Deutsch. Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ist Gerichtsstand der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.